HundehalterInnen, deren Hund von der zuständigen Behörde als „gefährlich“ (im Sinne § 7 Gesetz über das Halten von Hunden – HundeG) eingestuft wurde, müssen die Sachkundeprüfung mit ihrem Hund ablegen. Sollen darüber hinaus weitere Personen den Hund in der Öffentlichkeit führen, so müssen auch diese die Sachkundeprüfung ablegen.
Für alle anderen HundehalterInnen ist die Prüfung freiwillig. Einige Kommunen gewähren Steuervergünstigungen nach erfolgreich absolvierter Sachkundeprüfung. Ob eine Ermäßigung gewährt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Amt).
Sie können bei mir diese Sachkundeprüfung ablegen und sich entsprechend auf den theoretischen sowie praktischen Prüfungsteil vorbereiten lassen. Zum genauen Ablauf der Prüfungen und der Vorbereitungskurse nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.